Schweizer Behörden verlangen ab 29. Juli auf Anfrage Gästeliste von allen Zimmervermietern

29.07.2020
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Die schweizer Regierung hat beschlossen, dass ab dem 29. Juli alle schweizer Zimmervermieter auf Anfrage des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eine Gästeliste für einen beliebigen Zeitraum vorlegen müssen.

Im Falle einer COVID-19 Infektion eines Gasts wird das Bundesamt für Gesundheit den Zimmervermieter kontaktieren und eine Liste von allen Gästen, die zu diesem Zeitraum im gleichen Betrieb übernachtet haben, verlangen.

Wir bei Zimmersoftware haben auf diese neue Anforderung sofort reagiert und bieten für alle unsere schweizer Kunden die folgende neue Funktion an:

https://zimmersoftware.ch/Info/Gaesteliste

Dort können Sie den gewünschten Zeitraum eingeben und bekommen sofort eine Liste aller Gäste angezeigt. Weiters können Sie auch nach Zimmergruppe filtern, z.B. wenn Sie mehrere Häuser verwalten.

Somit müssen Sie nicht den Buchungsplan durchgehen, manuell eine Liste aller Gäste zusammenschreiben und in einer Tabelle zusammenstellen.

Dadurch wird eine Angelegenheit, die sonst mehrere Stunden dauern kann in wenigen Sekunden erledigt.

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